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Ausfuhrschein Deutschland–Schweiz: Ablauf und Rückerstattung

Paket und Beleg vor einem Grenzübergang zwischen Deutschland und der Schweiz

Mit dem Ausfuhrschein belegen Sie, dass Sie Ware aus Deutschland in die Schweiz ausgeführt haben. Damit können Sie sich die deutsche Mehrwertsteuer zurückholen. Der Ablauf beim Ausfuhrschein von Deutschland in die Schweiz besteht aus Einkauf mit korrekter Rechnung, Zollstempel an der Grenze und Rückerstattung durch den Händler.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ausfuhrschein ist der Beleg für die Ausfuhr; der Zoll stempelt ihn bei der Ausreise.
  • Für die Rückerstattung beim Händler gilt ein Mindestbetrag von 50 Euro.
  • Die Rechnung muss auf Ihre Schweizer Adresse lauten.
  • Händler müssen die Rückerstattung nicht anbieten.

Was ist ein Ausfuhrschein und wozu dient er?

Der Ausfuhrschein, auch Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung genannt, bestätigt, dass die Ware das Zollgebiet der EU verlassen hat. Nur dann ist die Lieferung in Deutschland von der Mehrwertsteuer befreit. Beim Einkauf zahlen Sie zunächst den vollen Preis, die Steuer erhalten Sie nach dem Stempel zurück.

Das Verfahren richtet sich an Käufer mit Wohnsitz in der Schweiz. Ob ein Händler die Rückerstattung überhaupt anbietet, entscheidet er selbst: Die Rückerstattung bei Ausfuhr ist für Händler nicht obligatorisch. Fragen Sie deshalb vor dem Kauf nach, am besten an der Kasse oder im Onlineshop.

Bei Online-Bestellungen ist das Prinzip dasselbe, nur ist die Ware dann nicht bei Ihnen im Gepäck. Wie ein Ausfuhrschein für Deutschland und die Schweiz dabei angewendet wird, hängt vom Händler und vom Versandweg ab. Im Beitrag Mehrwertsteuer Rückerstattung Ausfuhrschein stempeln finden Sie weitere Hinweise zum Thema.

Wie läuft der Ausfuhrschein von Deutschland in die Schweiz ab?

Der Weg ist bei Ladenkäufen immer derselbe. Die folgende Liste zeigt ihn in der richtigen Reihenfolge:

  1. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob der Händler die Mehrwertsteuer-Rückerstattung anbietet.
  2. Legen Sie an der Kasse Ihren Ausweis vor und lassen Sie die Rechnung auf Ihre Schweizer Adresse ausstellen.
  3. Lassen Sie sich den Ausfuhrschein ausfüllen und bezahlen Sie den vollen Preis.
  4. Fahren Sie mit der Ware zur Grenze und lassen Sie den Schein an der Zollstelle abstempeln.
  5. Geben Sie den gestempelten Schein beim Händler ab oder senden Sie ihn zurück, dann erhalten Sie die Steuer erstattet.

Laut Auswärtigem Amt in Bern muss die Rechnung auf die nachgewiesene schweizerische Anschrift lauten. Im deutschen Pass muss der ausländische Wohnort eingetragen sein, oder Sie legen die Abmeldebestätigung vom letzten Wohnsitz in Deutschland vor.

Wie die Erstattung ausgezahlt wird – bar, per Überweisung oder über einen Dienstleister – legt der Händler fest. Erkundigen Sie sich, wie lange er dafür braucht, bevor Sie bezahlen.

Ab welchem Betrag lohnt sich der Ausfuhrschein?

Nach Angaben des SRF können Schweizer Einkäufer ab 50 Euro die Mehrwertsteuer direkt beim Händler zurückverlangen; ob und wie das geht, entscheidet der Händler.

Fragen Sie den Händler, ob sich der Mindestbetrag auf die einzelne Rechnung oder auf den gesamten Einkauf bezieht. Klären Sie das am besten vor dem Kauf.

Bedenken Sie ausserdem den Aufwand. Bei kleinen Beträgen kann die Zeit an der Zollstelle mehr kosten als die Rückerstattung bringt. Bei grösseren Anschaffungen wie Elektronik, Werkzeug oder Haushaltsgeräten lohnt sich der Weg meist eher.

Was gehört in die Checkliste vor dem Grenzübertritt?

Ein Ausfuhrschein für Deutschland und die Schweiz scheitert oft an Kleinigkeiten. Diese Punkte sollten Sie vor der Abfahrt abhaken:

  • Ausweis oder Pass mit eingetragener Schweizer Adresse
  • Rechnung auf Ihre Schweizer Anschrift
  • Ausgefüllter Ausfuhrschein des Händlers
  • Ware griffbereit im Auto, nicht tief im Kofferraum vergraben
  • Verpackung ungeöffnet, damit der Zoll die Ware prüfen kann

Ob Öffnungszeiten und Bearbeitung der Zollstelle zu Ihrem Zeitplan passen, sollten Sie vorab bei der Zollverwaltung prüfen. Verlassen Sie sich nicht auf Erfahrungswerte von Bekannten.

Ein Praxistipp: Fotografieren Sie den gestempelten Schein, bevor Sie ihn abgeben. So haben Sie bei Rückfragen einen Nachweis.

Wie funktioniert das Abstempeln an der Grenze?

Der deutsche Zoll prüft an der Zollstelle Ausweis, Rechnung und Ware und stempelt dann den Ausfuhrschein. Laut SRF setzen die Zollbehörden etwa 200 Beschäftigte entlang der Schweizer Grenze ein, die ausschliesslich Ausfuhrbelege stempeln.

Trotzdem kann es Wartezeiten geben, vor allem an stark besuchten Tagen. Wie lang sie ausfallen, hängt von der Auslastung der Filiale ab. Planen Sie also genügend Zeit ein.

Der deutsche Zoll entwickelt zudem eine App (dAKZ), die automatisch einen digitalen Ausfuhrschein erstellt, wenn sie per Standort-Tracking erkennt, dass die Waren über den Zoll ausgeführt werden. Diese Lösung befindet sich seit 2026 in einer Pilotphase. Bis sie allgemein läuft, bleibt der Stempel der Normalfall.

Was gilt bei der Einfuhr in die Schweiz?

Nach dem Stempel in Deutschland folgt die Schweizer Seite. Laut SRF wurde die Zollfreigrenze von 300 auf 150 Franken reduziert; diese Regelung ist seit Anfang 2025 in Kraft. Was darüber liegt, müssen Sie anmelden und verzollen.

Bei grossen oder sperrigen Waren wie Möbeln ist das besonders wichtig, weil schnell höhere Beträge zusammenkommen. Halten Sie Rechnung und gestempelten Schein auch bei der Einfuhr bereit.

Bei Paketlieferungen ist der Postfachinhaber für die Verzollung verantwortlich. Details zu Zoll und Einfuhr finden Sie in den Fragen und Antworten. Lassen Sie Einzelfälle im Zweifel beim Zoll klären.

Häufige Fragen

Kann ich beim Ausfuhrschein einen deutschen Pass ohne Schweizer Adresse nutzen?

Als Nachweis für den ausländischen Wohnsitz dient in der Regel der Eintrag des Wohnorts im Pass. Alternativ legen Sie die Abmeldebestätigung vom letzten Wohnsitz in Deutschland vor. Ohne einen dieser Nachweise ist die Wohnsitzbestätigung nicht erfüllt. Klären Sie im Zweifel vorab mit der zuständigen Stelle, welcher Nachweis im Einzelfall genügt.

Muss jeder Händler die Mehrwertsteuer zurückerstatten?

Nein. Die Rückerstattung bei Ausfuhr ist für Händler nicht obligatorisch. Fragen Sie daher vor dem Kauf nach, ob der Händler sie anbietet.

Wie wird die Paketgrösse bei Lieferungen an eine Filiale berechnet?

Die Paketgrösse wird aus der längsten plus der kürzesten Seite berechnet. Das ist wichtig, wenn Sie grössere Sendungen planen.

Kann ich mehrere Rechnungen kombinieren, um den Mindestbetrag zu erreichen?

Ob mehrere Rechnungen zusammengerechnet werden, entscheidet der Händler. Fragen Sie deshalb vor dem Kauf nach, damit Sie am Ende keine Überraschung erleben.

Ausfuhrschein und deutsche Lieferadresse an der Grenze

Wer häufig in Deutschland bestellt, kann sich bei Deutsche Lieferadresse einmal registrieren und erhält eine kostenlose deutsche Liefer- und Paketadresse. Erstellung, Bereitstellung und Betrieb des Postfachs sind gratis, Gebühren fallen erst bei eingetroffenen Lieferungen an. Die Filialen liegen entlang der deutsch-schweizerischen Grenze vom Bodensee bis Basel, und mit einer Postfachnummer können Sie jede davon frei wählen.

Deutsche Lieferadresse

Bei Online-Bestellungen an eine Filiale gilt der Weg über Postfachinhaber und Verzollung; klären Sie den Ausfuhrschein vorab mit dem Händler. Bezahlt wird erst bei Abholung, ohne Vorauskasse, und abgeholt wird nur mit Ausweiskontrolle. Die Preisgestaltung liegt bei jeder Filiale selbst; die aktuellen Standorte sehen Sie in der Übersicht der Filialen.

Übersicht der Filialen ansehen

Wenn Sie Fragen zum Ablauf haben, nutzen Sie die Kontaktseite.

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